Man kann es wirklich bloß bedenklich beantworten, wenn man die Größenordnungen nicht kennt. am günstigsten versteht man es an einem Beispiel: Was exakt ein Gewerbe ist, wird dem recht entsprechend nicht ausdrücklich definiert. rein der Rechtspraxis hat sich mittlerweile jedoch folgende Definition etabliert: Ein Gewerbe ist demnach jede selbst